3G-Regelung - Mitfahrt nur mit Nachweis

Bitte beachten Sie die Änderung des Infektionsschutzgesetzes:

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt derzeit zusätzlich zur Maskenpflicht (medizinische Maske) die 3G-Regelung: geimpft oder getestet oder genesen

Halten Sie bitte einen entsprechenden Nachweis (Impf- oder Genesenenzertifikat oder einen negativen Test nicht älter als 24 Std.) bereit.

Vielen Dank!

3G-Regelung
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