Fahrgastrechte

Am 29.07.2009 trat das Gesetz der erweiterten Fahrgastrechte in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Rechte der Fahrgäste gestärkt. Die wichtigste Neuerung für Sie ist die Verspätungshaftung der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
  • Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal 1,50 € (2. Kl.) / 2,25 € (1. Kl.), je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt.
  • Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
  • Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

2. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:

  • Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen oder
  • Die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist und sich den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen, ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof.

3. Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular, das im Verspätungsfall beim Zugpersonal erhältlich ist. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung. Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular auch am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter www.fahrgastrechte.info.

Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen:

  • bei der Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH , Carl-Schiffner-Straße 26, 09599 Freiberg oder
  • beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main

4. Haftungsausschlussgründe

Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:

  • höherer Gewalt
  • eigenem Verschulden des Reisenden
  • Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt.

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: 0228 307954 00
Fax: 0228 30795499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de