Barrierefreiheit

Infos für mobilitätseingeschränkte Reisende

Unentgeltliche Beförderung

Schwerbehinderte Menschen reisen mit der Freiberger Eisenbahn GmbH laut Gesetz kostenfrei. Dieses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke.

Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck - und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke besitzen.

Zögern Sie bitte nicht, uns unter der Telefonnummer anzurufen oder per E-Mail zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen oder Zügen haben.

Telefon: 03731 3007711
E-Mail: info@freiberger-eisenbahn.de

Sollten Sie z. B. auf einen Rollstuhl angewiesen oder sehbehindert sein und Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen benötigen, so organisieren unsere MitarbeiterInnen gerne alles Notwendige für Ihre Reise.

Zu den Zügen der FEG:

  • Niederfluranteil im Fahrzeug von 65 %
  • Im Niederflurbereich befinden sich alle relevanten Einrichtungen wie die Einstiegstüren, Fahrkartenautomaten, Entwerter, Mehrzweckabteile und Toiletten. Die Toiletten sind nicht für Rollstühle geeignet.
  • erweiterte Mehrzweckbereiche für Rollstühle oder Kinderwagen
  • akustische- und optische Reisendeinformationssysteme
  • tragbare Faltrampe für den Ein- und Ausstieg für Rollstuhlfahrer und zusätzliche Hilfe durch unser Zugpersonal